Wie kann ich die Reise absichern?

Geändert am Fr, 18 Aug, 2023 um 2:47 NACHMITTAGS

Sie verreisen als Gruppe und wollen die Reise absichern? Hier bieten die gängigen Reise-Versicherer oft Gruppen-Sonderkonditionen an.  

Wählen können Sie zwischen attraktiven Paketen oder auch Einzelleistungen.
 

Am Beispiel der Hanse-Merkur-Reiseversicherung gibt es folgende Pakete:

 

5-Sterne-Premium-Schutz beinhaltet 

  • Reiserücktrittskosten-Versicherung 
  • Urlaubsgarantie / Reiseabbruch-Versicherung 
  • Reisekranken-Versicherung 
  • Notfall-Versicherung 
  • Reiseunfall-Versicherung 
  • Reisegepäck-Versicherung 

schon ab 9€ pro Person* 

 

4-Sterne-Komfort-Schutz beinhaltet 

  • Reiserücktrittskosten-Versicherung 
  • Urlaubsgarantie / Reiseabbruch-Versicherung 
  • Notfall-Versicherung 
  • Reiseunfall-Versicherung 
  • Reisegepäck-Versicherung 

schon ab 7€ pro Person* 

 

2-Sterne-Standard-Schutz 

  • Reiserücktrittskosten-Versicherung 
  • Urlaubsgarantie / Reiseabbruch-Versicherung 

schon ab 3,3% pro Person vom Reisepreis 

 

Nur Reiserücktrittskosten-Versicherung 

schon ab 2,9% pro Person vom Reisepreis 

 

Nur Reisekranken-Versicherung 

schon ab 6€ pro Person** 

 

*Staffelpreise je Reisepreis pro Person 

** Staffelpreise richtet sich nach Reisedauer und Alter der einzelnen Person  

 

Für Schüler und junge Leute bis zum 30. Lebensjahr gelten noch einmal vergünstigte Konditionen. 

 

Sie reisen als Firma, dann beachten Sie, dass Sie hier eine gesetzliche Fürsorgepflicht (241 Abs. 2 BGB und 618 BGB) bei Dienstreisen Ihrer Mitarbeiter ins Ausland haben. Hierfür bietet die Europäische Reiseversicherung kurz ERV ein spezielles Produkt, die Dienstreise-Versicherung, so tragen Sie dafür Sorge, dass Ihre Mitarbeiter umfangreich abgesichert sind. Und Sie als Unternehmen sind es auch. 

Sprechen Sie gerne Intertours an, wir haben alle nötigen Unterlagen und Informationen darüber vorliegen und beraten Sie hier individuell. 



Information und Umfang einer Reiserücktrittversicherung:

Politische Unruhen oder Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt können nicht versichert werden/sind kein zu versichernder Grund.

Eine Reiserücktrittsversicherung würde nur greifen, wenn von Seiten der Gruppe ein versichertes Ereignis eintritt, z.B. Krankheit, Operation, Tod, Tod von Familienmitgliedern 1. Grades, Schwangerschaft, Kündigung etc. (siehe versicherte Ereignisse der gewählten Versicherungsgesellschaft).

 

Sollte sich aufgrund eines Ereignisses die Airline entscheiden nicht zu fliegen, wird der Flug annulliert und Sie erhalten eine Erstattung.

 

Sollten Sie sich als Gruppe entscheiden doch nicht zu fliegen (aus welchem Grund auch immer), gelten die Tarifbestimmungen gem. Angebot/Vertrag des Gruppenflugs.

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