Sie denken über den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung nach?
Wir erklären Ihnen kurz, was diese Versicherung abdeckt und welche Leistungen in der Regel zu erwarten sind.
Was ist eine Reise-Rücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittskostenversicherung (abgekürzt RRV) kann in der Sparte der Reiseversicherungen abgeschlossen werden, um Stornierungskosten abzuwenden, falls eine Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss.
Bis wann muss die Reise-Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden?
Die Versicherung muss bis spätestens 30 Tage vor Abreise gebucht werden, kann aber natürlich auch direkt bei Buchung der Reiseleistung (mit)gebucht werden.
Welche Leistungen umfasst eine Reise-Reiserücktrittsversicherung (versicherte Leistungen)?
(Beispiel des Anbieters Hanse-Merkur-Reiseversicherung)
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
- Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
- Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise
- Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,– EUR bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Welche versicherten Gründe gibt es?
Nachfolgend haben wir einige versicherten Gründe beispielhaft genannt:
- Unerwartet schwere Erkrankung
- Tod, schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Organspende/-empfang
- Erheblicher Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum der versicherten Person
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
- Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
- Schüler-/Studentenschutz:
- Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
- Nichtversetzung
- Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
- Verkehrsmittelverspätung
- Erkrankung/Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Hinweis: Politische Unruhen oder Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt können nicht versichert werden und sind kein zu versichernder Grund!
Gibt es einen Selbstbehalt im Versicherungsfall?
Dies ist abhängig von dem gebuchten Tarif. Bei den meisten Versicherungen kann man zwischen verschiedenen Tarifen wählen - meist:
- mit 20% Selbstbehalt
- kein Selbstbehalt (ggfs. Zusatzversicherung notwendig, um den Selbstbehalt -auch im ambulanten Fall - auszuschließen)
Hinweis: Informieren Sie sich bitte genau, denn bei vielen Versicherungen heißt es „ohne Selbstbehalt“ bei allen versicherten Ereignissen, jedoch mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt dann 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Was heißt Selbstbehalt eigentlich?
Im Falle einer Stornierung müssen z.B. bei einem Tarif mit 20% Selbstbehalt dann 20% des entstandenen Schadens selbst getragen werden.
Beispielrechnung: Kostet die Reise 1.000€ und kann laut Stornierungsregeln gegen 50%, also 500€ storniert werden, müssen 20% der 500€, sprich 100€, selbst bezahlt werden. Betragen die Stornokosten jedoch 1.000€, müssen 200€ getragen werden.
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Kosten richten sich gestaffelt an die Höhe des Reisepreises. Fragen Sie gerne bei uns/Intertours nach, wir beraten und informieren Sie hier gerne.
Was kommen für Kosten auf uns zu, wenn man sich (als Gruppe) entscheidet nicht zu fliegen?
Sollten Sie sich entscheiden nicht zu fliegen (aus welchem Grund auch immer), gelten die Tarifbestimmungen des Gruppenfluges gemäß Auftragsbestätigung (Airlinebedingungen).
Wie kann ich die Reise absichern?
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