Ich wurde von Intertours über eine Rücklastschrift benachrichtigt, was nun?

Geändert am Fr, 22 Mär um 11:14 VORMITTAGS

Intertours bietet verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an, darunter auch einen wöchentlichen SEPA-Einzug. Für diesen SEPA-Einzug wird ein Mandat benötigt, welches von Ihnen als Kunde unterschrieben und einmal an uns zurückgesendet sowie an Ihre Bank kommuniziert werden muss.

 

Intertours fängt mit den ersten fälligen Rechnungen an die Zahlungen einzuziehen. Sollte Intertours – egal aus welchem Grund (bspw. mangelnde Kontodeckung, Rückweisung durch Bank etc.) – eine Rücklastschrift erhalten, wird dies an den uns vorliegenden Kontakt in Ihrem Unternehmen kommuniziert. Daraufhin sind Sie in der Pflicht eine Klärung mit Ihrer Bank vorzunehmen und innerhalb von 14 Tagen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen SEPA-Einzug zu schaffen.

 

Bitte geben Sie uns schnellstmöglich Bescheid, wenn ein erfolgreicher SEPA-Einzug möglich ist, denn ab einem fälligen offenen Betrag von 500,00 EUR oder höher wird Ihr Debitor bei uns für weitere Buchungen gesperrt. Sobald der Einzug des fälligen offenen Betrages erfolgreich war, wird die Buchung wieder freigegeben.


Was, wenn der SEPA-Einzug wieder nicht erfolgreich war?

Sollte der erneute Versuch des SEPA-Einzuges wieder eine Rücklastschrift bei Intertours verursachen, werden Sie erneut benachrichtigt und dazu angehalten eine schnellstmögliche Klärung herbeizuführen, um ein Mahnverfahren zu verhindern.


Was, wenn die Rücklastschrift Bankgebühren verursacht?

Sollten Intertours Bankgebühren für die Rücklastschrift belastet werden, werden diese an Sie weitergegeben. Diese werden dann beim nächsten SEPA-Einzugs-Versuch mit belastet.


Bitte beachten:

Zudem werden bei Nicht-Einhaltung der Klärung innerhalb der Frist von 14 Tagen bzw. nicht erfolgreichem zweiten Versuch des SEPA-Einzugs Bearbeitungsgebühren i.H.v. 25 EUR (netto) fällig.

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