Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist es uns als Vermittler nicht gestattet die Mehrwertsteuer für die Hotelleistung auszuweisen. Dementsprechend erhalten Sie bei Kostenübernahmen durch Intertours, die durch Intertours gestellte Rechnung ohne Mehrwertsteuerausweis bzw. mit 0,00 EUR und 0%.
Da wir unseren Kunden trotzdem den Vorsteuerabzug ermöglichen wollen, fordern wir in den folgenden Fällen beim Hotel die Rechnung mit Ihrer Unternehmensanschrift an und senden diese mit der Weiterbelastung durch Intertours an Ihre bei uns hinterlegte Rechnungsadresse:
- Ihr Unternehmen sitzt in Deutschland und der Hotelaufenthalt des Reisenden Ihres Unternehmens war in Deutschland (Hotelübernachtung 7% MwSt.; Frühstück 19% MwSt.)
Da nicht alle Hotels gleich die Rechnung (korrekt) senden, unternehmen wir zwei weitere Versuche die Rechnung für Sie korrigieren zu lassen bzw. diese einzuholen. Erhalten wir letztlich keine vorsteuerabzugsgeeignete Rechnung vom Hotel, müssen wir anhand der Abbuchung durch das Hotel bei Intertours die Weiterbelastung – leider weiterhin ohne Mehrwertsteuerausweis – vornehmen.
Bei Hotelaufenthalten im Ausland werden i.d.R. keine Original-Hotelrechnungen mit versandt, da diese grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug in Deutschland berechtigen.
Sollte Ihr Unternehmen nicht in Deutschland sitzen und Reisende mit einer erheblichen Anzahl an Hotelaufenthalten im Land ihres Unternehmenssitzes aufweisen, kommen Sie gerne auf uns zu und schreiben Ihre Anfrage an billing@intertours.de
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