Ich habe eine Mahnung erhalten, was nun?

Geändert am Di, 21 Nov, 2023 um 10:29 VORMITTAGS

Es kann natürlich immer mal vorkommen, dass eine Rechnung im geschäftlichen Alltag untergeht oder die Freigabe durch einen abwesenden Genehmiger stockt. Daher ist es das Ziel von Intertours, offene Forderungen partnerschaftlich zu klären, den Zahlungsfluss aufrechtzuerhalten und rechtliche Schritte zu vermeiden. 

Das Zahlungsziel einer Rechnung ist grundsätzlich sofort, um eine zeitnahe Begleichung der Rechnungen sicherzustellen. Intertours ist zu diesem Zeitpunkt durch verschiedene Partner- und Agenturverträge mit Leistungsträgern bereits für Sie in Vorleistung gegangen. Ist die Bezahlung der Rechnung nicht innerhalb einer Woche erfolgt, erscheint sie automatisch im Mahnlauf. Der Mahnprozess erfolgt im Rahmen eines wöchentlichen Mahnlaufs und folgt einem standardisierten Ablauf, um eine klare Struktur und Transparenz zu gewährleisten. 


Dieser Prozess sieht i.d.R. wie folgt aus:

  1. Zahlungserinnerung: Bei nicht fristgerechter Zahlung erfolgt zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung, um Sie an die überfälligen Posten zu erinnern. In dieser werden Sie gebeten den Gesamtbetrag aller aufgeführten Posten bis zu einem festgesetzten Fälligkeitsdatum zu begleichen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass im nächsten Schritt eine Verzugspauschale erhoben wird.

  2. Mahnung inkl. Verzugspauschale: Nach Ablauf der Frist wird eine Mahnung verschickt, die neben der in Schritt 1 angemahnten überfälligen Posten auch eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB enthält. 

  3. Mahnung inkl. Hinweis zu rechtlichen Schritten: Bei weiterhin ausbleibender Zahlung erfolgt die letzte Mahnung, die einen Hinweis zu rechtlichen Schritten beinhaltet. 

  4. Rechtliche Schritte: Sollte auch nach den vorherigen Schritten und Bemühungen seitens Intertours zur Klärung der offenen Posten keine Zahlung erfolgen, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Dies kann gerichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der offenen Forderungen nach sich ziehen.


Natürlich kann es zu Überschneidungen zwischen unserer Mahnung und Ihrer Zahlung kommen. Wenn Sie befürchten, dass der Zahlungseingang bei Intertours knapp nach dem Fälligkeitsdatum erfolgen könnte, antworten Sie uns kurz auf die Ihnen zugesandte Mahnung mit dem zu erwartenden Eingangsdatum bei Intertours und wir berücksichtigen Ihre Rückmeldung. 

Sollten Sie vertraglich ein anderes Zahlungsziel vereinbaren wollen, steht Ihnen Frau Annika Feer als Ansprechpartnerin zur Verfügung. 

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch an billing@intertours.de richten. Wir setzen uns dann mit Ihnen zu den verschiedenen Möglichkeiten in Verbindung.

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