Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Geändert am Fr, 3 Nov, 2023 um 12:57 NACHMITTAGS

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz GoBD, sind ein Regelwerk des deutschen Finanzministeriums. Sie definieren, wie Unternehmen ihre Buchhaltung digital führen und aufbewahren müssen. Ziel ist es, die Integrität, Verfügbarkeit, Unveränderlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten zu gewährleisten.


Nach den GoBD müssen alle buchführungspflichtigen Geschäftsvorfälle lückenlos, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden. Elektronische Dokumente sind so zu speichern, dass sie während der gesamten Aufbewahrungsfrist verfügbar und lesbar sind. Die Daten müssen außerdem jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist auswertbar sein.


Für Unternehmen bedeutet das, sie müssen ihre IT-Systeme und Prozesse so einrichten, dass sie den Anforderungen der GoBD entsprechen. Das ist wichtig, denn bei Betriebsprüfungen wird die Einhaltung dieser Grundsätze streng kontrolliert. Werden die GoBD nicht beachtet, kann es zu Beanstandungen und im schlimmsten Fall zu steuerlichen Nachteilen kommen. Kurz gesagt, die GoBD sind das A und O für eine rechtssichere digitale Buchführung.


Intertours Expense ist eine GoBD konforme Software-Lösung.



War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren