Erweiterte Berichtspflicht für Unternehmen

Geändert am Di, 25 Jun um 8:40 NACHMITTAGS

Wir möchten Sie über eine bedeutende Neuerung im Bereich der Unternehmensberichterstattung informieren: die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese Richtlinie der Europäischen Union (EU) zielt darauf ab, die Transparenz und Verantwortlichkeit von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit deutlich zu erhöhen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.


Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie verpflichtet Unternehmen, umfassender und standardisierter über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Dies betrifft insbesondere Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG), einschließlich CO2-Emissionen, Energieverbrauch, Arbeitnehmerrechte und Lieferkettenmanagement.


Wer ist betroffen?

Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Sie gilt für:

  • Alle großen Unternehmen in der EU
  • Börsennotierte Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an regulierten Märkten notiert sind (mit einigen Übergangsfristen)


Was sind die Hauptmerkmale?

  1. Erweiterter Anwendungsbereich: Mehr Unternehmen müssen nun Nachhaltigkeitsberichte erstellen.
  2. Detailliertere Berichterstattung: Es sind umfassendere und standardisierte ESG-Informationen erforderlich.
  3. Prüfung und Zertifizierung: Berichte müssen von unabhängigen Prüfstellen verifiziert werden.
  4. Harmonisierung der Standards: Einheitliche Berichtsstandards in der EU verbessern die Vergleichbarkeit der Daten.
  5. Digitalisierung: Berichte müssen in digitalem Format bereitgestellt werden.


Umsetzungszeitplan

Die CSRD wird schrittweise umgesetzt:

  • Ab dem 1. Januar 2024 müssen große und börsennotierte Unternehmen die neuen Anforderungen erfüllen und ihre Berichte im Jahr 2025 vorlegen.


  • Ab dem 1. Januar 2025 folgen andere große Unternehmen, deren Berichte im Jahr 2026 veröffentlicht werden müssen. 
    • Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden
    • Jahresumsatz > 50 Mio. oder Bilanzsumme > 43 Mio.
     
  • Kleine börsennotierte Unternehmen haben bis zum 1. Januar 2026 Zeit, mit einer ersten Berichterstattung im Jahr 2027. Sie können jedoch bis 2028 von einer freiwilligen Übergangsfrist Gebrauch machen.


Warum ist die CSRD wichtig?

Die CSRD stellt sicher, dass Investoren, Verbraucher und andere Interessengruppen besser informierte Entscheidungen treffen können. Sie unterstützt die EU dabei, ihre Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und fördert eine verantwortungsvollere Unternehmensführung.


Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen einen klaren Überblick über die kommenden Veränderungen geben. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

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