Wie sind meine Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn?

Geändert am Mo, 18 Dez, 2023 um 3:27 NACHMITTAGS

Bei Zugverspätungen und Zugausfällen sind die Rechte der Fahrgäste gesetzlich geregelt. Grundlage bildet hierbei die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung).

Fahrgastrechte gelten einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in Europa und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein.


Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Im Anhang finden Sie zudem das Formular der Fahrgastrechte.


Ihre Rechte und Ansprüche im Detail:

1. Entschädigung bei Verspätung:

  • Ab 60 Minuten Verspätung: 25% des gezahlten Fahrpreises.
  • Ab 120 Minuten Verspätung: 50% des gezahlten Fahrpreises.
  • Bei Hin- und Rückfahrkarten wird die Entschädigung auf halbem Fahrpreis berechnet.
  • Wahl zwischen Gutschein oder Geldauszahlung, Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.
  • Gelten auch im Nachtreiseverkehr (z.B. EuroNight).

 

2. Weiterfahrt mit einem anderen Zug:

  • Bei 20 Minuten Verspätung:

    • Fortsetzen der Fahrt auf gleicher oder anderer Strecke.
    • Nutzung eines anderen nicht reservierungspflichtigen Zugs möglich.
  • Bei Nutzung höherwertiger Züge (z.B. ICE) mit Nahverkehrsticket: Zusätzliches Ticket bezahlen und Kosten erstatten lassen.

3. Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln:

  • Bei fehlender Information über Weiterreisemöglichkeiten innerhalb von 100 Minuten: Nutzung anderer Verkehrsmittel möglich (Flixtrain, Nightjet, Bus)
  • Notwendige, angemessene Kosten werden erstattet, aber keine Erstattung für Taxi, Flugzeug oder Privatabholung.

 

4. Erstattung bei Nichtantreten oder Abbruch der Fahrt:

  • Bei erwarteter Verspätung von 60 Minuten oder mehr:
    • Rücktritt von der Reise und volle Erstattung des Fahrpreises.
    • Erstattung des nicht genutzten Anteils bei Teilfahrt.
    • Erstattung bei Abbruch der Reise und Rückkehr zum Ausgangsbahnhof.

 

5. Ersatz von Kosten für anderes Verkehrsmittel:

  • Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
  • einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof

     oder


  • bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
  • der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann


werden Ihnen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 120 Euro ersetzt,


  • wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
  • Sie mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).

6. Erstattung bei nicht genutzter Sitzplatzreservierung:

  • Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgelts, wenn reservierte Plätze nicht verfügbar sind.
  • Antrag im Servicecenter Fahrgastrechte oder DB-Verkaufsstelle.


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn: Fahrgastrechte Deutsche Bahn: Ihre Rechte als unser Fahrgast

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