Zu viel Aufwand für kurze Dienstreisen? A1-Bescheinigung auf dem Prüfstand
Gepostet 25 Tage her von Robin Sand
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Aktuell benötigt jeder Mitarbeitende, der für eine Dienstreise in ein EU-Land, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz reist, eine A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherungspflicht. Auch für Tagesreisen oder Kurztrips von nur wenigen Stunden muss das Dokument beantragt werden.
Das Ergebnis: Über 490.000 Anträge allein in Deutschland – jedes Jahr. Gerade für Unternehmen mit vielen internationalen Kundenkontakten ist das eine spürbare administrative Belastung.
VDR und BT4Europe fordern Ausnahmeregelung
Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) setzt sich gemeinsam mit dem europäischen Dachverband BT4Europe dafür ein, dass für kurzzeitige Geschäftsreisen bis maximal 14 Tage keine A1-Bescheinigung mehr benötigt wird.
Ziel ist eine praxisnähere Regelung, die den Unterschied zwischen einer längeren Entsendung und einem kurzfristigen Meeting oder Kundenbesuch berücksichtigt. Zudem soll die Definition von "Geschäftsreise" endlich klar und europaweit einheitlich geregelt werden.
Was das für Ihre Reiserichtlinien bedeutet
Noch ist die gesetzliche Regelung nicht geändert. Aber Unternehmen können sich bereits jetzt auf eine mögliche Reform vorbereiten:
Behalten Sie politische Entwicklungen im Blick, etwa über VDR-Updates oder EU-Publikationen
Prüfen Sie, wie häufig A1-Bescheinigungen bei Ihnen beantragt werden
Identifizieren Sie typische Kurzreisen, für die ein vereinfachter Prozess besonders sinnvoll wäre
Halten Sie Ihre Reisekategorien und Reporting-Strukturen aktuell, um bei einer Umstellung schnell reagieren zu können
Fazit: Weniger Bürokratie, mehr Beweglichkeit
Die Forderung des VDR trifft einen zentralen Punkt im Travel Management: Effizienz darf nicht an Formularen scheitern. Sollte die Reform kommen, könnte das für viele Unternehmen eine spürbare Erleichterung bedeuten – vor allem in stark reisenden Branchen wie Maschinenbau und Pharma.
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