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Die EU verschiebt die verpflichtende CO₂-Offenlegung für Geschäftsreisen auf 2029. Unternehmen haben damit mehr Zeit, ihre Prozesse und Systeme auf das neue Reporting vorzubereiten.
Was bedeutet das konkret für das Travel Management?
Im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sollten Unternehmen ursprünglich ab 2026 Reisedaten mit CO₂-Werten im Nachhaltigkeitsbericht offenlegen. Nun hat die EU-Kommission entschieden: Die Pflicht zur CO₂-Kennzeichnung wird erst 2029 verbindlich.
Das verschafft Ihnen mehr Spielraum – und die Möglichkeit, strukturiert vorzugehen:
Datenquellen und Schnittstellen prüfen
Welche Systeme liefern welche Emissionswerte? Gibt es automatisierte Erfassungen oder wird manuell nachgearbeitet?
Reiseprozesse analysieren und optimieren
Wo entstehen aktuell die höchsten CO₂-Emissionen – und welche Einsparpotenziale bestehen?
Interne Transparenz schaffen
Reiserichtlinien, Budgetvorgaben und Nachhaltigkeitsziele lassen sich nun mit mehr Ruhe aufeinander abstimmen.
Auch wenn die Pflicht zur CO₂-Offenlegung verschoben wurde: Viele Unternehmen erfassen und berichten bereits heute freiwillig ihre Reisedaten. Wer frühzeitig mit dem Aufbau entsprechender Strukturen beginnt, ist langfristig besser aufgestellt.
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