Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt und es zu einem Unfall oder einer Fahrzeugbeschädigung kommt, entsteht die Frage nach der Haftung. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Unfallverursacher: Wenn der Unfall durch den Unfallgegner verursacht wird und der Arbeitnehmer keine Schuld trifft, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Schaden. Wenn der Arbeitnehmer jedoch Mitverschulden hat und ein Drittfahrzeug beteiligt ist, deckt die arbeitgeberseitige Haftpflichtversicherung den Schaden am Fremdfahrzeug.
Haftung am Dienstwagen: Die Haftung des Arbeitnehmers für Schäden am Dienstwagen hängt vom Grad des Verschuldens ab:
- Leichte Fahrlässigkeit: Der Arbeitnehmer haftet normalerweise nicht.
- Mittlere Fahrlässigkeit: Der Arbeitnehmer übernimmt einen Teil des Schadens, abhängig vom Einzelfall.
- Grobe Fahrlässigkeit: Der Arbeitnehmer haftet vollständig, sofern der Schaden im angemessenen Verhältnis zum Einkommen steht. Bei erheblichen Schäden teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Haftung.
- Vorsätzliches Handeln: Der Arbeitnehmer haftet vollständig.
Kaskoversicherung: Die Pflicht des Arbeitgebers zum Abschluss einer Kaskoversicherung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kaskoversicherung. Wenn jedoch kein Vollkaskovertrag abgeschlossen wurde und der Arbeitnehmer mittlere oder grobe Fahrlässigkeit aufweist, muss der Arbeitgeber die Haftung teilweise übernehmen.
Privatfahrten: Die Haftung bei Unfällen während Privatfahrten hängt von vertraglichen Vereinbarungen ab. Wenn die private Nutzung erlaubt ist, übernimmt in der Regel die Versicherung des Arbeitgebers die Kosten. Wenn die private Nutzung ausgeschlossen ist, muss der Arbeitnehmer den Schaden selbst tragen. Wenn der Dienstwagen entgegen vertraglicher Vereinbarungen einem Dritten überlassen wird, haftet der Arbeitnehmer vollständig, auch wenn der Dritte keinen Schuldanteil hat.
Vertragliche Regelungen: Es wird empfohlen, die Nutzung und Haftung für Schäden am Dienstfahrzeug vertraglich klar zu definieren, um arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden.
Die Haftungsregelungen für Dienstwagen sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Verschuldens des Arbeitnehmers und vertraglicher Vereinbarungen. Es ist wichtig, diese Aspekte zu berücksichtigen und gegebenenfalls entsprechende Versicherungen abzuschließen oder vertraglich zu klären.
Quelle: Unfalll mit Geschäftswagen - Wer haftet?- DMM Der Mobilitätsmanager
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