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Am 19. Mai 2025 begann vor dem Landgericht Frankfurt ein aufsehenerregender Prozess: Der Verein Digitalcourage hat die Deutsche Bahn verklagt – wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der App "DB Navigator". Für viele Geschäftsreisende ist die App ein unverzichtbares Tool im Reisealltag. Umso relevanter ist die Frage: Was bedeutet das Verfahren für Unternehmen und ihre Reiserichtlinien?
Worum geht es konkret?
Laut Digitalcourage soll der DB Navigator trotz der ausdrücklichen Auswahl "nur notwendige Cookies zulassen" Daten an Drittanbieter wie Google und Adobe übermittelt haben. Der Vorwurf: Nutzer wurden nicht ausreichend über die Art und den Umfang der Datenweitergabe informiert, und es fehlte eine ausdrückliche Einwilligung für bestimmte Arten von Tracking.
Die Deutsche Bahn wies die Vorwürfe zurück und erklärte, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten würden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Sollte das Gericht zugunsten von Digitalcourage entscheiden, könnte dies Folgen für die Nutzung des DB Navigators im Unternehmenskontext haben. Travel Manager müssen sich fragen:
Ist der Einsatz der App DSGVO-konform?
Gibt es Richtlinien zur App-Nutzung, die im Fall eines Urteils angepasst werden müssten?
Welche Alternativen stehen zur Verfügung, sollte die App eingeschränkt oder überarbeitet werden?
Warum Sie das Thema nicht ignorieren sollten
Datenschutzverstöße können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden in digitale Tools erschüttern. Gerade im Travel Management zählt Transparenz. Wer jetzt proaktiv handelt, zeigt Verantwortungsbewusstsein und sorgt für Sicherheit bei der Nutzung von Mobilitäts-Apps.
Unser Tipp: Prüfen Sie in Zusammenarbeit mit Ihren Datenschutzbeauftragten die App-Nutzung in Ihrem Unternehmen. Dokumentieren Sie Einwilligungen sauber und informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die laufende Klage und deren mögliche Auswirkungen.
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