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Die GDL hat Streikmaßnahmen für den Zeitraum von Mittwoch, 10.01.2024 ab 2 Uhr bis einschließlich Freitag, 12.01.2024 angekündigt. Dadurch kommt es in diesem Zeitraum zu massiven Beeinträchtigungen im Fern-, Regional- und S-Bahn Verkehr der Deutschen Bahn. Der Notfahrplan sichert nur ein sehr begrenztes Zugangebot im Fern-, Regional- und S-Bahn Verkehr der DB. Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks ab und verschieben Sie Ihre Reise auf einen anderen Zeitpunkt.
Regelung für betroffene Reisende:
Alle Fahrgäste, die ihre für Mittwoch, 10.01.2024 bis Freitag, 12.01.2024 geplante Reise aufgrund des Streiks der GDL verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen.
Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
Zudem haben Fahrgäste im Rahmen einer Sonderkulanz auch die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen und bereits am Montag, 08.01.2024 und Dienstag, 09.01.2024 zu fahren.
Ausführliche Informationen zu Reisen während des GDL-Streiks finden Sie unter:
https://www.bahn.de/info/sonderkulanz
Allgemeine Informationen zu den Fahrgastrechten:
Bei Zugverspätungen und Zugausfällen sind die Rechte der Fahrgäste gesetzlich geregelt. Grundlage bildet hierbei die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung).
Fahrgastrechte gelten einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in Europa und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Im Anhang finden Sie zudem das Formular der Fahrgastrechte.
Ihre Rechte und Ansprüche im Detail:
1. Entschädigung bei Verspätung:
2. Weiterfahrt mit einem anderen Zug:
3. Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln:
4. Erstattung bei Nichtantreten oder Abbruch der Fahrt:
5. Ersatz von Kosten für anderes Verkehrsmittel:
oder
werden Ihnen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 120 Euro ersetzt,
6. Erstattung bei nicht genutzter Sitzplatzreservierung:
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn: Fahrgastrechte Deutsche Bahn: Ihre Rechte als unser Fahrgast
Anhänge (1)
Fahrgastrech....pdf
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