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Ab dem 01. Dezember 2023 erfolgt eine gesetzliche Änderung der Mautberechnung für alle Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen.
Bei Mietwagen betrifft dies insbesondere Fahrzeuge der Gruppe 5.
Die Maut wird ab dem 1. Dezember 2023 aus der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer berechnet, der jeweils einen Anteil für die verursachten CO₂-Emissions-, Luftverschmutzungs-, Lärmbelastungs- und Infrastrukturkosten enthält.
Eine Übersicht über die genaue Berechnung finden Sie hier:
Mauttarife ab 01.12.2023
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